Infektionsschutzgesetz: Bestimmungen für Praxisbesuch
Liebe Patientinnen und Patienten,
bitte beachten Sie folgende Regelungen:
- Nach wie vor gilt die Maskenpflicht (FFP2- oder OP-Maske), auch für Kinder ab 6 Jahren.
- Eine Befreiung von der Maskenpflicht ist nur mit ärztlichem Attest möglich.
- Was für Ihre Gesundheit wichtig ist. Mehr erfahren »
Sollten Sie sich nicht gesund fühlen, sagen Sie Ihren Termin bei uns bitte ab.
Dank vorausschauender Lagerhaltung, umsichtiger Mitarbeiter und unserem Krisenmanagement
sind wir auch in den nächsten Monaten für Ihre Zahngesundheit da.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Bleiben Sie gesund!
Ihr Praxisteam ÜBAG A. de Jonckheere und Dr. Ch. Paul