Infektionsschutzgesetz: Bestimmungen für Praxisbesuch
Liebe Patientinnen und Patienten,
seit dem 24.11.21 gelten die neuen Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes.
Bitte beachten Sie folgende Regelungen:
- Begleitpersonen/Eltern müssen einen 3G-Nachweis vorlegen.
- Begleitpersonen/Eltern müssen einen negativen, tagesaktuellen Test vorlegen.
- Patientinnen und Patienten fallen nicht unter die Testpflicht.
- Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Testnachweis führen.
Nach wie vor gilt die Maskenpflicht (FFP2- oder OP-Maske), auch für Kinder ab 6 Jahren. Eine Befreiung von der Maskenpflicht ist nur mit ärztlichem Attest möglich.
Was für Ihre Gesundheit wichtig ist. Mehr erfahren »
Dank vorausschauender Lagerhaltung, umsichtiger Mitarbeiter und unserem Krisenmanagement
sind wir auch in den nächsten Monaten für Ihre Zahngesundheit da.
Wir passen auf Sie auf und bleiben Sie Gesund, wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Bleiben Sie gesund!
Ihr Praxisteam ÜBAG A. de Jonckheere und Dr. Ch. Paul